Noisehausen Campground

  • Der Noisehausen Campground befindet sich hier: https://goo.gl/maps/pjtusGLvso5iziJfA
  • Der Noisehausen Caravan / Wohnmobilplatz befindet sich hier: https://maps.app.goo.gl/SwXzHZD4VTZbbWbC9
  • Parkplätze für den Noisehausen Campground sind in ausreichender Anzahl in unmittelbarer Nähe vorhanden und kostenfrei.
  • Der Noisehausen Campground und Caravan / Wohnmobilplatz ist ca. 10 Minuten zu Fuß vom Festivalgelände entfernt.
  • Sanitäre Anlagen findet ihr direkt am Zeltplatz. Duschen gegen eine kleine Gebühr.
  • Was ist ein Caravan / Wohnmobil?
    Wir definieren ein Caravan / Wohnmobil als Fahrzeug, dass zum Zweck der Übernachtung dient. Am besten mit viel Liebe eingerichtet.
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    Strom
    Ihr könnt vor Ort einen Stromanschluss für euer Wohnmobil anmieten.

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    Müllpfand
    Als Camper*in erhältst du von uns Mülltüten und eine Pfandmarke. Das Pfand beträgt 5,- Euro.

  • Sonstiges
    Du darfst einen Pavilion oder ein Vordach zu deinem Camper stellen. Hierfür benötigt ihr eine separates Zelt- und Besucherticket.
    Wir erlauben auch, dass sich eure Gruppe (max 14. Personen) mit kleinen Zelten in der unmittelbaren Nähe eures Wohnmobils erweitert!
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    Das Mitführen von Sperrmüll und Aggregaten ist verboten. Die Stellplätze müssen so verlassen werden, wie sie vorgefunden werden: sauber.

Unsere Camping Regeln:

Auflagen für Besucher

  • Jeder Camper bekommt von uns Mülltüten und eine Pfandmarke ausgehändigt!
    Bei Abgabe der vollen Mülltüten und der dazugehörigen Pfandmarke gibt es ein Müllpfand in Höhe von 5,00 €. Bitte haltet den Campingplatz, das Festivalgelände und die Nebenflächen sauber. Es stehen genug Müllcontainer zur Verfügung.
  • Wer seinen Campingplatz nicht sauber hält, kann des Platzes verwiesen werden!
  • Das Hinterlassen von Sperr- und Sondermüll ist verboten und wird zur Anzeige gebracht! Entsorgungskosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  • Beschallungsanlagen und (semi-)professionelle P.A.-Systeme sind in keinem Bereich der Campingflächen gestattet.
  • Es gilt eine Nachtruhe von 01:00 bis 07:00 Uhr.
    Wer länger feiern möchte, kann dies gerne in den geöffneten nahegelegenen Kneipen in der Innenstadt tun.
  • Es dürfen nur die eigenen Camps beschallt werden
  • Bei Zuwiderhandlung werden wir die Anlagen konfiszieren und ggf. rechtliche Schritte gegen die Betreiber der Musikanlagen einleiten!
  • Nicht vom Veranstalter genehmigter, gewerblicher Getränkeausschank wird zur Anzeige gebracht.
  • Grillen und Brennstoffe
    Handelsübliche, intakte und standfeste Grills, Holzkohle-Anzünder und Camping-Gaskocher (Kartuschen bis max. 450 g) sind erlaubt.Einen sachgemäßen und verantwortungsbewussten Umgang mit Grills und Brennstoffen setzen wir voraus und sind eine Bedingung für diese Erlaubnis! Offenes Feuer, Fackeln und Gasbehälter über 450 g Füllmenge sind verboten.

Verbotene Gegebstände
Bitte lasst die hier aufgeführten „verbotenen“ Gegenstände zu Hause und geht freilich mit einander und mit unseren Ordnungskräften um:

  • Große Gasflaschen und Kartuschen über 450 g Inhalt
  • Zelte mit einer größeren Fläche als 10 qm
  • Unverhältnismäßige und gefährliche Bauten
  • Baumaterial, Sperrmüll
  • Externe Autobatterien ohne Case oder Sicherung
  • Stromgeneratoren, Aggregate
  • Trockeneis
  • Megaphone, Druckluftfanfaren und Hörner
  • Laserpointer
  • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
  • Schleudern oder Wurfmaschinen aller Art
  • Wasserbomben
  • Drohnen
  • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
  • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u. a. Bengalische Feuer)
  • Haustiere aller Art
  • Flaschen
  • Glas
  • Spraydosen