- Der Noisehausen Campground befindet sich hier: https://goo.gl/maps/pjtusGLvso5iziJfA
- Parkplätze sind in ausreichender Anzahl in unmittelbarer Nähe vorhanden und kostenfrei.
- Für Festivalbesucher , die mit dem Zug anreisen, steht unser Shuttle Service vom Bahnhof Schrobenhausen bis zum Campingplatz zur Verfügung.
- Der Noisehausen Campground ist ca, 10 Minuten zu Fuß vom Festivalgelände entfernt.
Unser Zeltplatz ist ein reiner Zeltplatz – No Caravan. Sanitäre Anlagen findet ihr direkt am Zeltplatz. Duschen gegen eine kleine Gebühr.
Wohnmobile / Caravans können kostenfrei hier parken, so lange genügend Freiflächen: https://goo.gl/maps/rWdLB4f4fwTP9jxh8
Unsere Campground Regeln:
Auflagen für Besucher
- Jeder Camper bekommt von uns Mülltüten und eine Pfandmarke ausgehändigt!
Bei Abgabe der vollen Mülltüten und der dazugehörigen Pfandmarke gibt es ein Müllpfand in Höhe von 10,00 €. Bitte haltet den Campingplatz, das Festivalgelände und die Nebenflächen sauber. Es stehen genug Müllcontainer zur Verfügung. - Wer seinen Campingplatz nicht sauber hält, kann des Platzes verwiesen werden!
- Das Hinterlassen von Sperr- und Sondermüll ist verboten und wird zur Anzeige gebracht! Entsorgungskosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
- Beschallungsanlagen und (semi-)professionelle P.A.-Systeme sind in keinem Bereich der Campingflächen gestattet.
- Es gilt eine Nachtruhe von 01:00 bis 07:00 Uhr.
Wer länger feiern möchte, kann dies gerne in den geöffneten nahegelegenen Kneipen in der Innenstadt tun. - Es dürfen nur die eigenen Camps beschallt werden
- Bei Zuwiderhandlung werden wir die Anlagen konfiszieren und ggf. rechtliche Schritte gegen die Betreiber der Musikanlagen einleiten!
- Nicht vom Veranstalter genehmigter, gewerblicher Getränkeausschank wird zur Anzeige gebracht.
- Grillen und Brennstoffe
Handelsübliche, intakte und standfeste Grills, Holzkohle-Anzünder und Camping-Gaskocher (Kartuschen bis max. 450 g) sind erlaubt.Einen sachgemäßen und verantwortungsbewussten Umgang mit Grills und Brennstoffen setzen wir voraus und sind eine Bedingung für diese Erlaubnis! Offenes Feuer, Fackeln und Gasbehälter über 450 g Füllmenge sind verboten.
Verbotene Gegebstände
Bitte lasst die hier aufgeführten „verbotenen“ Gegenstände zu Hause und geht freilich mit einander und mit unseren Ordnungskräften um:
- Große Gasflaschen und Kartuschen über 450 g Inhalt
- Zelte mit einer größeren Fläche als 10 qm
- Unverhältnismäßige und gefährliche Bauten
- Baumaterial, Sperrmüll
- Externe Autobatterien ohne Case oder Sicherung
- Stromgeneratoren, Aggregate
- Trockeneis
- Megaphone, Druckluftfanfaren und Hörner
- Laserpointer
- Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
- Schleudern oder Wurfmaschinen aller Art
- Wasserbomben
- Drohnen
- Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
- Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u. a. Bengalische Feuer)
- Haustiere aller Art
- Flaschen
- Glas
- Spraydosen